Silvesterschäden – welche Versicherung zahlt was?

Jedes Jahr wieder feiern Millionen Deutsche am 31. Dezember ausgelassen und ausgiebig das Silvester-Fest. Der Höhepunkt dieser besonderen Nacht ist traditionell das Silvester-Feuerwerk. Doch was so schön aussieht, ist auch häufig mit großen Schäden verbunden. Nicht selten beschädigen fehlgeleitete Raketen parkende Autos, stecken Häuser in Brand oder verletzen im schlimmsten Fall sogar Menschen. Für die Geschädigten steht dann erst einmal die Frage im Vordergrund, wer denn nun haftet.

Nicht immer steckt hinter den Schäden Fahrlässigkeit, oft passieren auch bei vorschriftsmäßigem Gebrauch Unglücke. Beispielsweise fallen in die Luft geschossenen Raketen nicht selten mit hoher Geschwindigkeit wieder zurück und hinterlassen dann Flecken oder gar Beulen auf Fahrzeugen. Schäden wie diese fallen in den Bereich der Vollkaskoversicherung. Wir das eigene Auto hingegen durch eine Feuer oder durch eine Explosion in Mitleidenschaft gezogen, ist das ein Fall für die Teilkaskoversicherung. Wer also mit einer Teil- bzw. Vollkaskoversicherung vorgesorgt hat, kann sich in dieser Hinsicht recht unbeschwert auf das Silvesterfeuerwerk freuen.

Teurer als die Autoschäden kann es aber dann werden, wenn Raketen in Gebäude einschlagen. So können schnell Scheiben zu Bruch gehen, Fassaden bzw. Dächer beschädigt werden und im schlimmsten Fall sogar Feuer ausbrechen. Reparaturen an Häusern werden von der Wohngebäudeversicherung bezahlt. Anders sieht es hingegen aus, wenn auch Möbel oder anderer Hausrat betroffen sind. Hier springt im Normalfall die Hausratversicherung ein. Es ist darum durchaus ratsam, sich mit Hilfe einer solchen Versicherung zu schützen.

Die schlimmsten Schäden aber, die durch Silvesterkracher ausgelöst werden können, sind sicherlich Verletzung und gesundheitliche Beeinträchtigungen. Hier übernimmt in jedem Fall die Krankenversicherung die Bezahlung der medizinischen Behandlung. Wurden die Verletzungen hervorgerufen weil jemand anderes nicht die notwendigen Sicherheitsvorschriften eingehalten hat und leichtsinnig war, dann kann sogar Schadenersatz oder Schmerzensgeld geltend gemacht werden. Hat der Verursacher eine Privathaftpflichtversicherung, übernimmt diese die notwendigen Auslagen. Wenn die Gesundheit eines Geschädigten im schlimmsten Fall auf Dauer beeinträchtigt ist, dann springt hier die private Unfallversicherung ein. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass zuvor in dieser Richtung privat vorgesorgt wurde und die Verletzungen auf einen Unfall zurückgehen.

Das Team von 321versicherung.de hofft, dass alle Leser unbeschadet durch die Silvesternacht gekommen sind und wünscht ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2012!

Veröffentlicht unter Allgemein | Hinterlasse einen Kommentar

Massive Beitragserhöhungen verärgern viele PKV Kunden

Der Bund der Versicherten (BdV) registriert immer mehr Beschwerden von PKV-Versicherten, die sich über steigende Beiträge ärgern. Manche Gesellschaften erhöhen zum kommenden Jahr 2012 die Beiträge für bestimmte Tarife um bis zu 40%. Der Spitzenreiter bei den Beitragserhöhungen lag sogar bei 60%. Viele Versicherte könnten diesen Preissteigerungen entgehen, wenn Sie sich für einen neuen Versicherer entschieden.

Wie es bei auf dem Informationsportal cecu.de hieß, gab es laut BdV in diesem Jahr eine deutlich Zunahme bei den Beschwerden wegen starker Beitragserhöhungen. Mittlerweile gibt es immer mehr privat krankenversicherte, die sich fragen, wie lange sie sich den immer teurer werdenden Versicherungsschutz noch leisten können.

Um die Situation wieder zu entschärfen, fordert der BdV als Gegenmaßnahme eine bessere Kalkulation der Tarife durch die Versicherungsgesellschaften. Hintergrund ist Folgender: Bei der Privaten Krankenversicherung dürfen Beitragserhöhungen nur dann vorgenommen werden, wenn die Kosten im Gesundheitswesen steigen oder die Lebenserwartung der Versicherten zunimmt. Würden die Versicherer die steigende Lebenserwartung sowie die Kostensteigerungen durch Inflation von vornherein in ihre Kalkulationen aufnehmen, ließen sich Beitragsanpassungen wie zuletzt vermeiden.

Wem als PKV-Versicherten die Beitragserhöhungen zu weit gehen, dem bleibt die Möglichkeit eines Versicherungswechsel. Dies bedeutet allerdings auch, dass angesparte Altersrückstellungen verloren gehen. Meist lohnt sich darum eher der Wechsel innerhalb der PKV, hin zu einem neuen und günstigeren Tarif. Nach §204 des Versicherungsvertragsgesetzes steht diese Lösung jedem Versicherten offen.

Für Rat suchende PKV-Versicherte bietet der Bund der Versicherten zudem eine Informationsbroschüre im PDF-Format: BdV-PKV-Broschüre

Veröffentlicht unter Allgemein | Verschlagwortet mit , , , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Gesetzliche Schülerunfallversicherung bietet oft nicht genügend Schutz

Liebe Leser,

vielleicht ist es Ihnen gar nicht bewusst, aber wissen Sie wann genau im Verlauf eines normalen Tages Ihr Kind gesetzlich unfallversichert ist? Nur auf dem direkten Hin- und Rückweg zum Kindergarten, zur Schulde bzw. Hochschule und in der (Hoch-)Schule bzw. dem Kindergarten selbst. In der gesamten Freizeit besteht für Ihr Kind kein Schutz aus der gesetzlichen Schülerunfallversicherung. Um Leistungen aus der gesetzlichen Schülerunfallversicherung zu erhalten muss außerdem eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20% aufgrund des Unfalls bestehen.

Doch lediglich ca. 17% der Kinderunfälle passieren überhaupt dann, wenn über die gesetzliche Schülerunfallversicherung Versicherungsschutz besteht. 83% der Kinderunfälle passieren in der Freizeit der Kinder, wo kein Versicherungsschutz besteht.
Einigen Eltern sind diese Risiken aber sehr wohl bewusst, denn etwas mehr als ein drittel aller Kinder bis 14 Jahren sind über eine private Unfallversicherung geschützt.
Doch unserer Meinung nach ist diese Zahl gemessen an den Risiken, die solch ein Unfall in der Freizeit mit sich bringen kann, viel zu gering. Ein Unfall in Kindertagen, der abseits der gesetzlichen Schülerunfallversicherung passiert, kann ein Kind im Handumdrehen zu einem lebenslangen Sozialfall werden lassen. Dieses Risiko ist nicht zu vernachlässigen, auch, da – nur um ein Beispiel zu nennen – die gesetzliche Rente für einen verunfallten 5-jährigen, der aufgrund dieses Unfalls – auf dem direkten Weg zum Kindergarten bzw. im Kindergarten – Vollinvalide wird, in Ostdeutschland bei lediglich 373,00 Euro liegt und damit weit unter den anfallenden Pflegekosten bleibt.

Under Partner, die Nürnberger Versicherung, bietet eine solche Private Kinderunfallversicherung an, den so genannten Biene Maja UnfallSchutz. Wenn Sie sich für eine Private Kinderunfallversicherung interessieren oder wir Sie gerade “wach gerüttelt” haben, sprechen Sie mit uns darüber. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

(Quelle: Nürnberger Info-Blatt)

Veröffentlicht unter Allgemein | Verschlagwortet mit , , , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Annahmefristen 2011 und Änderungen 2012 bei Skandia

Liebe Leser,
zum 01.01.2012 gibt es bei der Skandia einige wichtige Änderungen. Vor allem betreffen diese Änderungen diejenigen, die jetzt kurz vor Jahresende über den Abschluß von z.B. einer fondsgebundenen Rentenversicherung oder eine Dread Disease nachdenken.

Zu Beginn des Jahres 2012 wird nämlich der Rechnungszins von derzeit 2,25% auf 1,75% p.a. gesenkt.
Ebenso ändert sich der frühestmögliche Rentenbeginn bei Basisrenten. Er wird angehoben vom vollendeten 60. Lebensjahr auf das vollendete 62. Lebensjahr.
Bei Fondsrenten ändert sich das Alter, ab dem steuerbegünstigte Kapitalentnahmen durchgeführt werden können. Es wird dann erst ab dem vollendeten 62. Lebensjahr möglich sein.
Effektiv bedeutet das, dass ab 2012 bei der Skandia Fondsrente und der Skandia Basisrente das Renteneintrittsalter auf das vollendete 62. Lebensjahr angehoben wird (bisher: 60). Verträge, die vor dem 01.01.2012 geschlossen worden sind oder noch bis Jahresende 2011 geschlossen werden sind davon – wie wir die Meldung von Skandia verstehen – nicht betroffen. Wir werden dies aber auf jeden Fall noch einmal prüfen.

In der aktuellen Meldung garantiert Skandia, dass alle policierungsfähigen Anträge, die bis zu 20.12.2011 eingehen, angenommen werden. Angebote für Verträge, die noch dieses Jahr policiert werden sollen, können noch bis 10.12.2011 angefragt werden.

Die offizielle Mitteilung der Skandia Versicherung gibt es über diesen LINK.

Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich sehr gerne zur Verfügung.

(Quelle: Skandia Versicherung)

Veröffentlicht unter Allgemein | Verschlagwortet mit , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Kfz-Haftpflichtversicherung mit Mallorca-Police

Liebe Leser,
vielleicht gehören Sie auch zu den Deutschen, die Ihren Urlaub vorzugsweise auf den Balearen oder Griechenland oder einer der Ägäis-Inseln verbringen. Häufig mietet man sich dann vor Ort einen Mietwagen, um die Gegend erkunden zu können. Seit den 1960er bzw. 70er Jahren gehört daher die sog. “Mallorca-Police” zur Grundausstattung der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Doch man muss aufpassen und darf sich nicht in falscher Sicherheit wiegen, denn vor allem in südeuropäischen Ländern sind die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen weit geringer als in Deutschland und manchmal kann es passieren, dass der Unfallgegner gar nicht versichert ist. In diesem Fall greift dann leider auch die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung nicht.

Das meldet procontra-online.de

Wir meinen: Die Mallorca-Police war und ist eine sehr gute Idee.

Veröffentlicht unter Allgemein | Verschlagwortet mit , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

GDV: Neue Regionalstatistik ist da!

Liebe Leser,
der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) hat die aktuelle Regionalstatistik zur Kfz-Haftpflichtversicherung veröffentlicht, die von Kfz-Versicherungen herangezogen wird, um die Beiträge zur Kfz-Versicherung zu berechnen. Demnach ändert sich nur für ca. 33% der Regionen in Deutschland die Einstufung.

Besonders günstig bleibt die Kfz-Versicherung in den Regionen Spreewald-Lausitz, Neubrandenburg und Hansestadt Greifswald. Allgemein bleibt die Kfz-Versicherung in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wie bisher auf sehr preiswertem Niveau.
In der Regionalstatistik zeigt sich ein generelles Süd-Ost-Gefälle, was unter anderem an der Schadensbilanz liegt, die im Osten weitaus günstiger ausfällt als im Süden. Weitere Faktoren, die die Regionalstatistik beeinflussen, sind Witterungsbedingungen und allgemeiner Zustand der Straßen sowie das Fahrverhalten und die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge in der jeweiligen Region. Weniger Einfluss hat derzeit die Unfallstatistik, die in den Regionen seit langer Zeit weitgehend konstant ist.

Laut den offiziellen Zahlen des GDV ändert sich überhaupt nur in 32% der Regionen die Einstufung in der Reginalstatistik, wobei es keine gravierenden Schritte gibt.

Den Spitzenplatz unter den deutschen Großstädten, was die Regionalklasse angeht, sichert sich erneut Bremen, das in der Regionalklasse 3 eingestuft wird. Die teuersten Großstädte in der Kfz-Haftpflicht sind demnach Nürnberg und Berlin mit der Regionalklasse 12. Hinter Bremen sortiert sich bei den deutschen Großstädten Hannover mit der Regionalklasse 7 auf Rang 2 ein.

Die günstigsten Regionen in der Vollkaskoversicherung sind in Niedersachsen. Das Bundesland stellt die 7 bestbewerteten Gebiete in der Kfz-Vollkasko-Regionalstatistik.

Teilerfolg für Franken in der Teilkaskoversicherung
In der Teilkaskoversicherung belegt Würzburg Platz 1 als günstigste Region. Ebenfalls eine Top-Platzierung in dieser Tabelle hat Bamberg auf Rang 4. Weitere fränkische Städte in den Top10 der günstigsten Regionen der Teilkaskoversicherung belegen Erlangen und Coburg.

(Quelle: GDV.de)

Veröffentlicht unter Allgemein | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Skandia-Teddy – Ideale Vorsorge für Kinder

Liebe Leser,
einer unserer Partner, die Skandia Lebensversicherung, hat nun speziell für Kinder einen Fonds-Sparplan aufgelegt. Mit diesem Fonds-Sparplan können Sie Ihren Kindern den Start in die finanzielle Unabhängigkeit sehr erleichtern.

Hier sehen Sie das Produktvideo, dass den Skandia-Teddy Vorsorgeplan vorstellt.

Als kleines Schmankerl gibt es die Möglichkeit, den Skandia-Teddy auch mit 20,- Euro monatlich zu besparen. Dieses Angebot gilt für Leute, die sich bis zu 31.12.2011 zum Abschluß des Skandia-Teddy entschließen.

Wir helfen Ihnen bei Interesse am Skandia-Teddy Vorsorgeplan gerne weiter.

(Quelle: Skandia)

Veröffentlicht unter Allgemein | Verschlagwortet mit , , , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Kfz-Versicherung – Bedienung des Navi während der Fahrt ist grob fahrlässig

Liebe Leser,
ein aktuelles Urteil des Landgericht Potsdam (Az.: sechs O 32/09) entschied kürzlich, dass die Bedienung eines Navigationssystems während der Fahrt als Grobe Fahrlässigkeit einzustufen ist.
Die Kfz-Versicherung muss in diesem Fall nicht leisten.

Im konkreten Fall hat ein Mann geklagt, der mit einem Mietwagen unterwegs war. Er hat während der Fahrt am Navigationsgerät herausfinden wollen, ob er den Rasthof schon verpasst hatte und seine Konzentration nur dem Display gewidmet. Er hat dabei prompt einen Unfall verursacht.
Der Autoverleih forderte daraufhin von ihm, die gesamten Reparaturkosten zu übernehmen, was dieser ablehnte, da er der Überzeugung war, laut Mietvertrag das Navigationsgerät auch während der Fahrt bedienen zu dürfen. Er könne also nicht haftbar gemacht werden, argumentierte er.

Die Richter am Landgericht Potsdam haben es anders gesehen. Der Fahrer eines Autos muss während der Fahrt seine gesamte Aufmerksamkeit dem Verkehrsgeschehen widmen und darf sich auch nicht durch die Bedienung eines Navigationsgerätes ablenken lassen. Das Navigationsgerät während der Fahrt zu bedienen ist nach Einschätzung der Richter grob fahrlässig. Das Navi dürfe nur bedient werden, wenn das Auto steht.

Weder die Autovermieterfirma noch die Kfz-Versicherung müssen nach Einschätzung der Richter die Reparaturkosten tragen.

Währenddessen sind essen bzw. trinken oder rauchen am Steuer eines Autos erlaubt. Das Handy am Ohr dagegen ist verboten.

Es ist ein schmaler Grat, auf dem man sich als Autofahrer befindet. Bleiben Sie vorsichtig.

(Quelle: Finanzen.de News)

Veröffentlicht unter Allgemein | Verschlagwortet mit , , , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Hundehalter-Haftpflichtversicherung auch wenn der Nachbar aufpasst

Liebe Leser,
Urlaubszeit. Das heißt für viele Hunde möglicherweise auch, dass sie für eine kurze Zeit z.B. beim befreundeten Nachbarn oder Verwandten des Hundehalters verbringen müssen.

Der Hund verhält sich ganz normal, doch plötzlich beim Gassi gehen wird er aggressiv und beißt einen Jogger oder einen anderen Hund. Was nun?
So bei Biss gegen einen Jogger kann sehr schnell sehr teuer werden, wenn zum Schmerzensgeld noch die Behandlungs- und Heilkosten und evtl. der Ersatz für Verdienstausfälle zu leisten ist.

Es empfiehlt sich also auf jeden Fall bei den Hundehaltern nachzufragen, ob denn eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung vorhanden ist, um sich zu vergewissern, dass man nicht selbst für diese Kosten aufkommen muss.

In den meisten Hundehalter-Haftpflichtversicherungen ist das Ausführen durch Dritte mitversichert.

Karin Benning von der HUK Coburg sagt zu diesem Thema: “Egal, ob der nette Nachbar jetzt aus Gefälligkeit aufpasst oder ob er sogar vielleicht einem Vertrag hat: Wenn der Hund beißt, dann kann das für den Nachbarn auch Konsequenzen haben. Also, wenn er zum Beispiel einen Jogger beißt oder einen anderen Hund. Aber der Nachbar haftet nur dann, wenn er auch nachweislich seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. [...] Wenn der Eigentümer des Vierbeiners eine Hunde-Halterhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, dann ist der Nachbar auf jeden Fall hier kostenfrei mitversichert. Viele Versicherer [...] unterstützen zu dem auch Gefälligkeiten zwischen den Nachbarn. Und das heißt, schon in der herkömmlichen Privathaftpflichtversicherung kann das mitversichert sein. Allerdings nur, wenn nicht eine eigene Hundehalter-Haftpflichtversicherung besteht.”

Günstige und Leistungsstarke Tarife finden Sie auch in unserem Online-Vergleichsrechner hinter diesem Link: Hundehalter-Haftpflicht

Übrigens: In vielen deutschen Bundesländern ist es für Hundehalter bereits Pflicht, eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Erst kürzlich traten in Thüringen und Niedersachsen neue Gesetze in Kraft, mit denen die Hundehalter-Haftpflichtversicherung zur Pflicht wird (wir berichteten HIER und HIER).

Wir bleiben natürlich weiter für Sie am Ball und verfolgen die neuen Entwicklungen.

(Quelle: GetAudio.de)

Veröffentlicht unter Allgemein | Verschlagwortet mit , , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Hausratversicherung – Wichtige Hinweise

Liebe Leser,
haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, ob Sie in Ihrer Hausratversicherung vielleicht unterversichert sind? Und evtl. keinen Unterversicherungsverzicht mit Ihrem Versicherer vereinbart haben?

Falls Ihnen der Begriff Unterversicherung nicht geläufig ist, möchten wir Ihnen ein Beispiel geben: Wenn z.B. der Hausrat mit einem Neuwert von 50.000 Euro nur mit einer Versicherungssumme von z.B. 30.000 Euro versichert ist, spricht man von Unterversicherung. Wenn im Versicherungsvertrag der Hausratversicherung ein Unterversicherungsverzicht vereinbart ist, zahlt die Versicherung im Schadensfall dann trotz Unterversicherung die volle Versicherungssumme aus. Ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart, wird jeder Hausratsgegenstand nur anteilig übernommen, im Beispielfall also zu ungefähr zwei dritteln. Würde also z.B. der Fernseher mit Neuwert 500 Euro gestohlen, würde der Versicherungsnehmer im Beispielfall nur 300 Euro von der Versicherung erhalten. Darauf hat kürzlich Borna Wakiel, Hausratversicherungsexperte der Gothaer Versicherung, aufmerksam gemacht.

Als Faustregel beim Abschluß der Hausratversicherung zählt die Formel “800 Euro Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche”, damit man auf jeden Fall auf der sicheren Seite ist.

Besonderes Augenmerk sollte man heutzutage auch darauf legen, wie man im Falle eines Blitzeinschlags im Haus oder in der Umgebung versichert ist. In der Regel sind über die Hausratversicherung Schäden durch Blitzeinschläge direkt ins Haus versichert. Allerdings schlagen Blitze oft in Leitungen (Strom, Telefon) oder Trafohäuschen ein. Die daraus resultierende Überspannung kann Fernseher, Computer und alle anderen Elektrogeräte zerstören. Sollte in Ihrem Versicherungsvertrag dies explizit ausgeschlossen werden, sollten Sie über einen Versicherungswechsel ihrer Hausratversicherung nachdenken.

Prinzipiell sollten Sie, wenn Sie ganz sicher gehen wollen und ein Gewitter verdächtig nahe kommt, Elektrogeräte von unter Strom stehenden Netzen nehmen, also z.B. auch Telefonstecker ziehen, Netzstecker ziehen und auch Antennen- bzw. Sat-Stecker ziehen. Dann wird Ihren Geräten i.d.R. nichts passieren.

(Quellen: finanzen.de News, T-Online News)

Veröffentlicht unter Allgemein | Verschlagwortet mit , , , , , | Hinterlasse einen Kommentar