Jedes Jahr wieder feiern Millionen Deutsche am 31. Dezember ausgelassen und ausgiebig das Silvester-Fest. Der Höhepunkt dieser besonderen Nacht ist traditionell das Silvester-Feuerwerk. Doch was so schön aussieht, ist auch häufig mit großen Schäden verbunden. Nicht selten beschädigen fehlgeleitete Raketen parkende Autos, stecken Häuser in Brand oder verletzen im schlimmsten Fall sogar Menschen. Für die Geschädigten steht dann erst einmal die Frage im Vordergrund, wer denn nun haftet.
Nicht immer steckt hinter den Schäden Fahrlässigkeit, oft passieren auch bei vorschriftsmäßigem Gebrauch Unglücke. Beispielsweise fallen in die Luft geschossenen Raketen nicht selten mit hoher Geschwindigkeit wieder zurück und hinterlassen dann Flecken oder gar Beulen auf Fahrzeugen. Schäden wie diese fallen in den Bereich der Vollkaskoversicherung. Wir das eigene Auto hingegen durch eine Feuer oder durch eine Explosion in Mitleidenschaft gezogen, ist das ein Fall für die Teilkaskoversicherung. Wer also mit einer Teil- bzw. Vollkaskoversicherung vorgesorgt hat, kann sich in dieser Hinsicht recht unbeschwert auf das Silvesterfeuerwerk freuen.
Teurer als die Autoschäden kann es aber dann werden, wenn Raketen in Gebäude einschlagen. So können schnell Scheiben zu Bruch gehen, Fassaden bzw. Dächer beschädigt werden und im schlimmsten Fall sogar Feuer ausbrechen. Reparaturen an Häusern werden von der Wohngebäudeversicherung bezahlt. Anders sieht es hingegen aus, wenn auch Möbel oder anderer Hausrat betroffen sind. Hier springt im Normalfall die Hausratversicherung ein. Es ist darum durchaus ratsam, sich mit Hilfe einer solchen Versicherung zu schützen.
Die schlimmsten Schäden aber, die durch Silvesterkracher ausgelöst werden können, sind sicherlich Verletzung und gesundheitliche Beeinträchtigungen. Hier übernimmt in jedem Fall die Krankenversicherung die Bezahlung der medizinischen Behandlung. Wurden die Verletzungen hervorgerufen weil jemand anderes nicht die notwendigen Sicherheitsvorschriften eingehalten hat und leichtsinnig war, dann kann sogar Schadenersatz oder Schmerzensgeld geltend gemacht werden. Hat der Verursacher eine Privathaftpflichtversicherung, übernimmt diese die notwendigen Auslagen. Wenn die Gesundheit eines Geschädigten im schlimmsten Fall auf Dauer beeinträchtigt ist, dann springt hier die private Unfallversicherung ein. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass zuvor in dieser Richtung privat vorgesorgt wurde und die Verletzungen auf einen Unfall zurückgehen.
Das Team von 321versicherung.de hofft, dass alle Leser unbeschadet durch die Silvesternacht gekommen sind und wünscht ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2012!







